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Telefon: +49 (0)2204 – 96 37 15
Telefax: +49 (0)2204 – 96 37 14
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Emissionsbericht
Übung macht den Meister. Die rechtzeitige Erstellung einer Vielzahl von Emissionsberichten für das Jahr 2005 gibt uns die
Sicherheit, dass auch schwierige Fälle lösbar sind. Wir sind erprobt im Umgang mit dem Formular-Management-System der DEHSt
und sorgen dafür, dass Ihr Emissionsbericht die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie es wünschen, kümmern uns auch
um die Verifizierung.
Die Verpflichtung zum Emissionsbericht ergibt sich aus § 5 TEHG. Die in einem Kalenderjahr verursachten Emissionen sind bis
zum 1.März des Folgejahres der an die zuständige Behörde zu berichten, das ist die nach Landesrecht zuständige Behörde. Diese
prüft stichprobenartig und leitet die Emissionsberichte weiter an die zuständige Bundesbehörde, das Umweltbundesamt. Der
Emissionsbericht muss vor Abgabe an die zuständige Landesbehörde von einer sachverständigen Stelle geprüft werden (§ 5,3 TEHG)
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