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Emissionsberichterstattung, das übernehmen wir für Sie

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  Emissionsbericht

Übung macht den Meister. Die rechtzeitige Erstellung einer Vielzahl von Emissionsberichten für das Jahr 2005 gibt uns die Sicherheit, dass auch schwierige Fälle lösbar sind. Wir sind erprobt im Umgang mit dem Formular-Management-System der DEHSt und sorgen dafür, dass Ihr Emissionsbericht die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie es wünschen, kümmern uns auch um die Verifizierung.

Die Verpflichtung zum Emissionsbericht ergibt sich aus § 5 TEHG. Die in einem Kalenderjahr verursachten Emissionen sind bis zum 1.März des Folgejahres der an die zuständige Behörde zu berichten, das ist die nach Landesrecht zuständige Behörde. Diese prüft stichprobenartig und leitet die Emissionsberichte weiter an die zuständige Bundesbehörde, das Umweltbundesamt. Der Emissionsbericht muss vor Abgabe an die zuständige Landesbehörde von einer sachverständigen Stelle geprüft werden (§ 5,3 TEHG)
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