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Telefon: +49 (0)2204 – 96 37 15
Telefax: +49 (0)2204 – 96 37 14
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Full-Service Monitoring+Reporting
Wir sind stolz, dass wir im Jahr 2004 als Erste mit einem Outsourcing-Konzept zum Emissionshandel auf dem Markt waren. Dieser
Komplett-Service umfasst alle Aufgaben, die dem Anlagenbetreiber aus seiner gesetzlichen Verpflichtung entstehen und einiges
darüber hinaus.
Die Bausteine
Interne Überwachung und Prognose
Wir installieren ein Überwachungssystem zur Erfassung der CO2-Emissionen. Diese werden regelmäßig berechnet, prognostiziert und mit
den vorhandenen Emissionsberechtigungen abgeglichen. Über das Ergebnis wird monatlich berichtet. Damit sind präzise Voraussagen
möglich, wie viele Emissionsberechtigungen für das laufende Jahr benötigt werden, ob zugekauft werden muss oder verkauft werden kann.
Information
Der zweite Teil des monatlichen Berichts umfasst Informationen über politische Neuigkeiten, gesetzliche Veränderungen und Vorgänge
auf dem Zertifikatsmarkt, insbesondere an den Handelsplätzen. Es wir über Preis- und Mengenentwicklungen berichtet und Kauf- oder
Verkaufsempfehlungen gegeben.
Kommunikation
Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorgeschriebene elektronische Kommunikation wird auf Wunsch von uns komplett
übernommen, inhaltlich und technisch. Sie werden selbstverständlich über alle aktuellen Vorgänge auf dem Laufenden gehalten.
Handelsgeschäfte mit Emissionszertifikaten
Mindestens einmal in der Handelsperiode muss der Anlagenbetrei-ber Emissionsberechtigungen kaufen oder verkaufen. Wir geben
Empfehlungen über den günstigsten Zeitpunkt und wickeln die Handelsgeschäfte ab, entweder als OTC-Geschäft im direkten Austausch
mit anderen Anlagenbetreibern oder an den in Frage kommenden Börsen. (Zertifikathandel)
Emissionsbericht
Jährlich muss der gesetzlich vorgeschriebene Emissionsbericht erstellt und verifiziert werden. Abgabetermin ist der 1. März des
Folgejahres. Diese zeitraubende Pflichtübung ist ebenfalls Teil unseres Full-Service-Pakets. (Emissionsbericht)
Ex-Post-Korrektur
Zuteilungen auf Grund angemeldeter Emissionen unterliegen der Ex-Post-Korrektur. Bis zum 31.Januar des Folgejahres ist die
tatsächliche Produktionsmenge eines Jahres an die DEHSt zu melden (§ 8,3 ZUG2007). Das gehört selbstverständlich zu unseren
Service. (Emissionsbericht)
Monitoringkonzept
Die Erstellung und Pflege des Monitoringkonzepts ist ein weiterer Bestandteil unseres Full-Service-Pakets. Mit dem Emissionsbericht
2005 musste jeder Anlagenbetreiber sein Monitoringkonzept einreichen. Wenn danach emissionshandelsrelevante Änderungen erfolgen,
ist das Monitoringkonzept entsprechend zu ändern und von der Behörde genehmigen zu lassen. (Monitoring)
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