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Telefon: +49 (0)2204 – 96 37 15
Telefax: +49 (0)2204 – 96 37 14
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Verifizierung
Das TEHG verpflichtet die Anlagenbetreiber Ihre Zuteilungsanträge (§ 10, 1) und Emissionsberichte (§ 5, 3) von einer sachverständigen
Stelle verifizieren zu lassen.
Zugelassene Sachverständige stehen zur Verfügung, um Ihre Emissionsberichte oder Ihren Zuteilungsantrag zu verifizieren.
Auch Michael Pohlmann steht für Verifizierungen zur Verfügung. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Verifizierungen im Treibhausgasemissionshandel.
Wir sind bemüht, den Aufwand unserer Kunden für die Verifizierung so gering wie möglich zu halten. Dies erreichen wir durch eine gute
Vorbereitung, insbesondere dann, wenn wir die gesamte Leistung, Erstellung des Antrags bzw. des Berichts und die Verifizierung
gleichzeitig anbieten. Dass die Personen, die den Antrag bzw. den Bericht erstellen und der Verifizierer zwei unabhängige Personen sind,
ist dabei selbstverständlich.
Klare Terminabsprachen sowie deren pünktliche und zuverlässige Einhaltung sind uns ebenso wichtig wie eine zügige und korrekte
Erledigung der Aufgabe.
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