Emissionshandelsgesellschaft Michael Pohlmann KG
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Verifizierung, wir machen eine lästige Aufgabe zum Erlebnis

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Telefon: +49 (0)2204 – 96 37 15

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  Verifizierung

Das TEHG verpflichtet die Anlagenbetreiber Ihre Zuteilungsanträge (§ 10, 1) und Emissionsberichte (§ 5, 3) von einer sachverständigen Stelle verifizieren zu lassen.

Zugelassene Sachverständige stehen zur Verfügung, um Ihre Emissionsberichte oder Ihren Zuteilungsantrag zu verifizieren.

Auch Michael Pohlmann steht für Verifizierungen zur Verfügung. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierungen im Treibhausgasemissionshandel.

Wir sind bemüht, den Aufwand unserer Kunden für die Verifizierung so gering wie möglich zu halten. Dies erreichen wir durch eine gute Vorbereitung, insbesondere dann, wenn wir die gesamte Leistung, Erstellung des Antrags bzw. des Berichts und die Verifizierung gleichzeitig anbieten. Dass die Personen, die den Antrag bzw. den Bericht erstellen und der Verifizierer zwei unabhängige Personen sind, ist dabei selbstverständlich.

Klare Terminabsprachen sowie deren pünktliche und zuverlässige Einhaltung sind uns ebenso wichtig wie eine zügige und korrekte Erledigung der Aufgabe.

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