Willkommen bei der Emissionshandelsgesellschaft Michael Pohlmann GmbH & Co. KG
Seit dem Abkommen von Kioto ist das Thema Emissionshandel für viele Industrieunternehmen unausweichlich geworden – gerade für kleinere und mittlere Unternehmen häufig ein leidiges Thema. Emissionsberichte und Zuteilungsdatenberichte müssen verfasst und verifiziert werden. Jedes Jahr ändern sich Gesetze und Verordnungen. Nicht jedes Industrieunternehmen möchte sich damit so intensiv befassen wie es nötig ist.
Wir unterstützen Sie rund um das Thema Emissionshandel
Aus dem Grund haben wir den Emissionshandel zu unserer Aufgabe gemacht: Mit einer breiten Palette an Dienstleistungen entlasten wir Ihr Unternehmen. Dazu gehören die Erstellung von Überwachungsplänen, das Verfassen und Verifizieren von Emissionsberichten sowie der Einkauf und Handel mit Emissionsberechtigungen. Profitieren Sie von einzelnen Dienstleistungen oder unserem Outsourcing-Konzept, das sämtliche Anforderungen des Emissionshandels lückenlos abdeckt: Full-Service Monitoring+Reporting.
Wir betreuen Teilnehmer sowohl am europäischen als auch nationalen Emissionshandel. Darunter fallen Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber und Inverkehrbringer von Brennstoffen, für die der Emissionshandel nicht im Mittelpunkt ihres geschäftlichen Interesses steht. Es sind kleine und mittlere Industrieunternehmen und Anlagenbetreiber mit jährlichen Gesamt-Emissionen unter 500.000 Tonnen aus allen Industriezweigen, kleinere private oder gewerbliche Luftfahrtunternehmen und Inverkehrbringer aus allen Branchen.
EU-ETS 2 - das neue Emissionshandelssystem
Für Emissionen aus dem Straßenverkehr, Gebäuden sowie Industrie- und Energieanlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter das EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neues Emissionshandelssystem eingeführt, das zunächst getrennt vom EU-ETS 1 ist. Bereits im Jahr 2025 müssen die Emissionen für das Berichtsjahr 2024 gemeldet werden. Ähnlich wie beim nationalen Emissionshandel (nEHS) müssen beispielsweise Kraftstoffhändler Emissionszertifikate für die in den Kraftstoffen enthaltenen Emissionen abgeben. Durch die Weitergabe der Kosten an den Endverbraucher sollen Anreize für klimafreundliches Verhalten geschaffen werden. Die Zertifikate werden vollständig versteigert, d.h. die CO2-Preise werden auf dem CO2-Markt gebildet. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, das in das EU-ETS 2 überführt wird.
Weitere Informationen zum EU-ETS 2 finden Sie hier.
Nationaler Emissionshandel
Seit 2021 gilt das nationale Emissionsshandelsystem (nEHS). Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches die Bepreisung von Emissionen aus CO2 verursachenden Brennstoffen, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle vorsieht.
Verpflichtet zur Teilnahme am Emissionshandel sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe.
Aufgrund unserer jahrelangen Expertise im europäischen Emissionshandel sind wir mit den an Sie gestellten Anforderungen vertraut. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Inverkehrbringer.
Dienstleistungen für stationäre Anlagen, Inverkehrbringer und Luftfahrt
Mit unserem Dienstleistungsangebot richten wir uns besonders an Anlagenbetreiber und Inverkehrbringer, für die der Emissionshandel nicht im Mittelpunkt ihres geschäftlichen Interesses steht.
Seit Beginn 2012 müssen auch Luftfahrtunternehmen ihre Emissionsberechtigung nachweisen. Auch für die speziellen Kriterien die für den Luftverkehr gelten sind wir eingerichtet und bieten alle Dienstleistungen rund um den Emissionshandel auch für Unternehmen der Luftfahrt an.