Full Service Monitorning + Reporting

Bereits im Jahr 2004 konnten wir als erstes Dienstleistungsunternehmen unseren Kunden ein Outsourcing-Konzept zum Emissionshandel anbieten. Dieser Komplett-Service umfasst alle Aufgaben, die den Teilnehmern am Emissionshandel aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung entstehen und einiges darüber hinaus.

 

Mit unserem Dienstleistungsangebot richten wir uns besonders an die Betreiber kleiner und mittlerer Anlagen, Inverkehrbringer und Luftfahrtunternehmen für die der Emissionshandel nicht im Mittelpunkt ihres geschäftlichen Interesses steht.

 



Die Bausteine:

Interne Überwachung und Prognose

Wir installieren ein Überwachungssystem zur Erfassung der CO2-Emissionen. Diese werden regelmäßig berechnet, prognostiziert und mit den vorhandenen Emissionsberechtigungen abgeglichen. Über das Ergebnis wird monatlich berichtet. Damit sind präzise Voraussagen möglich, wie viele Emissionsberechtigungen für das laufende Jahr benötigt werden, ob zugekauft werden muss oder verkauft werden kann.

Information

Der zweite Teil des monatlichen Berichts umfasst Informationen über politische Neuigkeiten, gesetzliche Veränderungen und Vorgänge auf dem Zertifikatsmarkt, insbesondere an den Handelsplätzen. Wir berichten über Preis- und Mengenentwicklungen und geben Kauf- oder Verkaufsempfehlungen.

Kommunikation

Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorgeschriebene elektronische Kommunikation wird auf Wunsch komplett von uns übernommen, inhaltlich und technisch. Sie werden selbstverständlich über alle aktuellen Vorgänge auf dem Laufenden gehalten.

Handelsgeschäfte mit Emissionszertifikaten

Mindestens einmal in der Handelsperiode muss der Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen kaufen oder verkaufen. Wir geben Empfehlungen über den günstigsten Zeitpunkt und wickeln die Handelsgeschäfte ab, entweder als OTC-Geschäft im direkten Austausch mit anderen Anlagenbetreibern oder an den in Frage kommenden Börsen.

Emissionsbericht

Jährlich muss der gesetzlich vorgeschriebene Emissionsbericht erstellt und verifiziert werden. Abgabetermin ist bei Anlagenbetreibern der 31. März, bei Inverkehrbringern nach BEHG der 31.07. des Folgejahres. Diese zeitraubende Pflichtübung ist ebenfalls Teil unseres Full-Service-Pakets.

Zuteilungsdatenbericht

Neuer Baustein unseres Full-Service-Pakets ist seit 2021 die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, diesen bis zum 31.03. des Folgejahres bei der DEHSt einzureichen. 

Überwachungsplan

Die Erstellung und Pflege des Überwachungsplans ist ein weiterer Bestandteil unseres Full-Service-Pakets. Jeder Anlagenbetreiber muss über einen genehmigten Überwachungsplan verfügen. Wenn emissionshandelsrelevante Änderungen erfolgen, ist der Überwachungsplan entsprechend zu ändern und von der Behörde (DEHSt) erneut genehmigen zu lassen.

Wir bieten Ihnen

Full-Service

rund um den Emissionshandel.

 

 

So erreichen Sie uns:

 

Tel.: 02204 963 715

Fax: 02204 963 714

oder per E-Mail