Zuteilungsanträge

Am 01.01.2021 hat die vierte Handelsperiode des europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS) begonnen. Jede emissionshandelspflichtige Anlage ist gut beraten, rechtzeitig einen Antrag auf eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zu stellen. 

Betreiber emissionshandelspflichtiger Bestandsanlagen konnten für den Zeitraum 2021 bis 2025 (1. Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bis zum 29.06.2019 beantragen. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 (2. Zuteilungsperiode) ist eine erneute Beantragung erforderlich.

 

Nachdem alle Bestandsanlagen ihre Zuteilung bis einschließlich September 2021 erhalten haben, geht es vorläufig nur noch um mögliche Anpassungen der Zuteilung bei erheblichen Produktionsänderungen von mehr als 15 Prozent (gemäß Artikel 10a Absatz 20 EHRL) und um Anträge neuer Marktteilnehmer. Als neue Marktteilnehmer gelten Anlagen, deren Emissionsgenehmigung oder die BImSchG-Genehmigung nach dem 30.06.2019 erteilt wurde.

Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Dazu gehört auch, dass rechtzeitig ein Überwachungsplan erstellt wird.

 

 

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