Plattform für Abwärme – Meldung bis zum 01.01.2025 erforderlich

Die Plattform für Abwärme ist eine Initiative der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), die darauf abzielt, gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland zu erfassen und nutzbar zu machen. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5* GWh sind je nach Abwärmepotenzial verpflichtet, ihre Abwärmedaten auf der Plattform zu melden.

Das folgende Schaubild zeigt, welche Unternehmen zur Meldung Ihrer Abwärmepotenziale verpflichtet sind.

 

Wer genau muss Abwärmepotentiale melden?

*Durch den vom Bundeskabinett am 22.05.2024 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) soll der Schwellwert des Gesamtendenergieverbrauchs auf 2,77 GWh/a angehoben werden.

Derzeit ergeben sich aus der Meldung der Abwärmepotenziale keine weiteren Pflichten für die betroffenen Unternehmen. Zunächst geht es lediglich darum, Daten zu sammeln und einen Überblick über die vorhandenen Abwärmepotenziale zu erhalten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und die Nutzung von Abwärme zu fördern.
 

Ist Ihr Unternehmen meldepflichtig, muss die Erstmeldung ist bis zum 01.01.2025 erfolgen.
 

AKTUELLES:

 

Plattform für Abwärme - Fristende für die Erstmeldung: 01.01.2025

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