Emissionsbericht

Als Betreiber sind Sie verpflichtet jährlich die Emissionen Ihrer Anlage zu ermitteln und einen Emissionsbericht zu erstellen. Grundlage für den Emissionsbericht ist Ihr anlagenspezifischer Überwachungsplan. Der Emissionsbericht muss von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft (verifiziert) und bis zum 31. März des Folgejahres an die zuständige Landesbehörde übermittelt werden.

 

Übung macht den Meister!

Die rechtzeitige Erstellung einer Vielzahl von Emissionsberichten seit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2005 gibt uns die Sicherheit, dass auch schwierige Fälle lösbar sind. Wir sind erprobt im Umgang mit dem Formular-Management-System der DEHSt und sorgen dafür, dass Ihr Emissionsbericht die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um die Verifizierung.





AKTUELLES:

 

Anpassung des Überwachungsplans für Bericht-erstattung 2024 bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)

 

Aktualisierung oder Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister bis 31.12.2025 
(EU-ETS 1)

 

Abgabe des Emissions- sowie Zuteilungsdaten-berichts, ggf. Anpassung des Methodenplans bis 31.03.2026)

(EU-ETS 1)

 

Eintragung der Emissionen 2025 ins Unionsregister bis 31.12.2026

(EU-ETS 1)


Abgabe des ersten verifizierten Emissionsberichts  bis 30.04.2026

(EU-ETS 2)


Wir bieten Ihnen

Full-Service

rund um den Emissionshandel.

 

 

So erreichen Sie uns:

 

Tel.: 02204 963 715

Fax: 02204 963 714

oder per E-Mail