Nationaler Emissionshandel (nEHS)

Das nationale Emissionshandelssystem umfasst Emissionen der Wärmerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EUETS-Systems sowie im Verkehrsbereich die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe. 

 

Verpflichtet zur Teilnahme am nEHS sind die Unternehmen, die die Heiz-und Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Anknüpfungspunkt ist die Entstehung der Steuerschuld nach dem Energiesteuergesetz. 

Gesetzlich geregelt ist das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). 

 

 

Handelsperioden:

1. Handelsperiode: 01.01.2021 – 31.12.2030

  • 1. Phase: 2021 – 2025: festgelegte Preise
    • 2024: Festpreis von 45€ / Zertifikat (Beschluss Bundestag und Bundesrat vom 15.12.2023) à Link zu Beschluss
    • 2025: Festpreis von 55€ / Zertifikat (Beschluss Bundestag und Bundesrat vom 15.12.2023) à Link zu Beschluss
  • 2. Phase: 2026 – 2030:
    • 2026: Auktionspreis 55 – 65€ / Zertifikat
    • Ab 2027: wahrscheinlich freie Preisbildung im Auktionsverfahren, Entscheidung im Jahr 2025

 

Fristen 2025:

  • 31.03.25: Erbringung des Einsatznachweises für im Rahmen EU-ETS-Kompensation bereits kompensierte aber im Abrechnungsjahr noch nicht eingesetzte Brennstoffmengen (im EU-ETS-Emissionsbericht)
  • 31.03.25: Einreichung des Antrags auf Fristverlängerung zur Erbringung des Einsatznachweises für im Rahmen der EU-ETS-Kompensation bereits kompensierte aber noch nicht eingesetzte Brennstoffmengen der Abrechnungsjahre 2023 und 2024 (E)
  • 01.07.25: Einreichung des Antrags auf Carbon Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2024
  • 31.07.25: Eintragung der berichteten Emissionen in 2024
  • 31.07.25: Einreichung des (ggf. verifizierten) Emissionsberichts 2024 bei der DEHSt
  • 31.07.25: Einreichung des Antrags zur Kompensation doppelt belasteter Brennstoffmengen (EU-ETS-Kompensation) für das Abrechnungsjahr 2024
  • 31.07.25: jährliche Bestätigung der Kontoangaben
  • 30.09.25: Abgabe von nEHS-Zertifikaten in Höhe der berichtigten Emissionen 2024 im nEHS Register
  • 30.09.25: Erwerb von nEZ mit der Jahreskennung 2025
  • 04.12.25 letzter Tag Erwerb Zertifikate mit Jahreskennung 2025 von der EEX

AKTUELLES:

 

Anpassung des Überwachungsplans für Bericht-erstattung 2024 bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)

 

Aktualisierung oder Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister bis 31.12.2025 
(EU-ETS 1)

 

Abgabe des Emissions- sowie Zuteilungsdaten-berichts, ggf. Anpassung des Methodenplans bis 31.03.2026)

(EU-ETS 1)

 

Eintragung der Emissionen 2025 ins Unionsregister bis 31.12.2026

(EU-ETS 1)


Abgabe des ersten verifizierten Emissionsberichts  bis 30.04.2026

(EU-ETS 2)


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