Verifizierung
Die Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet die Anlagenbetreiber über ihre CO2-Emissionen Bericht zu erstatten. Diese Emissionsberichte ebenso wie die Zuteilungsdatenberichte müssen von einer sachverständigen Stelle verifiziert werden.
Wir kooperieren mit dem TÜV Rheinland als akkreditierter Prüfstelle für Verifizierungen im Treibhausgasemissionshandel. Klare Terminabsprachen sowie
deren zuverlässige Einhaltung sind uns ebenso wichtig wie eine zügige und korrekte Erledigung der Aufgabe.
Mit der Verifizierung sollen Sie als Kunde so wenig Aufwand wie möglich haben. Dies erreichen wir durch eine gute Vorbereitung. Es muss sichergestellt sein, dass
Antrag-/Berichterstellung und Verifizierung von verschiedenen, unabhängigen Personen durchgeführt werden.
AKTUELLES:
Anpassung des Überwachungsplans für Bericht-erstattung 2024 bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)
Aktualisierung oder Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)
Abgabe des Emissions- sowie Zuteilungsdaten-berichts, ggf. Anpassung des Methodenplans bis 31.03.2026)
(EU-ETS 1)
Eintragung der Emissionen 2025 ins Unionsregister bis 31.12.2026
(EU-ETS 1)
Abgabe des ersten verifizierten Emissionsberichts bis 30.04.2026
(EU-ETS 2)
Wir bieten Ihnen
Full-Service
rund um den Emissionshandel.