Zuteilungsanträge

Am 01.01.2021 hat die vierte Handelsperiode des europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS) begonnen.

Betreiber emissionshandelspflichtiger Bestandsanlagen konnten für den Zeitraum 2026 bis 2030 (2. Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bis zum 30.06.2024 beantragen. 

 

Nachdem alle Bestandsanlagen ihre Zuteilungsanträge gestellt haben müssen, geht es vorläufig nur noch um mögliche Anpassungen der Zuteilung und um Anträge neuer Marktteilnehmer

Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Dazu gehört auch, dass rechtzeitig ein Überwachungsplan erstellt wird.

 

 

AKTUELLES:

 

Anpassung des Überwachungsplans für Bericht-erstattung 2024 bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)

 

Aktualisierung oder Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister bis 31.12.2025 
(EU-ETS 1)

 

Abgabe des Emissions- sowie Zuteilungsdaten-berichts, ggf. Anpassung des Methodenplans bis 31.03.2026)

(EU-ETS 1)

 

Eintragung der Emissionen 2025 ins Unionsregister bis 31.12.2026

(EU-ETS 1)


Abgabe des ersten verifizierten Emissionsberichts  bis 30.04.2026

(EU-ETS 2)


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