Zuteilungsanträge
Am 01.01.2021 hat die vierte Handelsperiode des europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS) begonnen.
Betreiber emissionshandelspflichtiger Bestandsanlagen konnten für den Zeitraum 2026 bis 2030 (2. Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bis zum 30.06.2024 beantragen.
Nachdem alle Bestandsanlagen ihre Zuteilungsanträge gestellt haben müssen, geht es vorläufig nur noch um mögliche Anpassungen der Zuteilung und um Anträge neuer Marktteilnehmer.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Dazu gehört auch, dass rechtzeitig ein Überwachungsplan erstellt wird.