Nationaler Emissionshandel (
Das nationale Emissionshandelssystem umfasst Emissionen der Wärmerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EUETS-Systems sowie im Verkehrsbereich die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe.
Verpflichtet zur Teilnahme am nEHS sind die Unternehmen, die die Heiz-und Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Anknüpfungspunkt ist die Entstehung der Steuerschuld nach dem Energiesteuergesetz.
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AKTUELLES:
Anpassung des Überwachungsplans für Bericht-erstattung 2024 bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)
Aktualisierung oder Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister bis 31.12.2025
(EU-ETS 1)
Abgabe des Emissions- sowie Zuteilungsdaten-berichts, ggf. Anpassung des Methodenplans bis 31.03.2026)
(EU-ETS 1)
Eintragung der Emissionen 2025 ins Unionsregister bis 31.12.2026
(EU-ETS 1)
Abgabe des ersten verifizierten Emissionsberichts bis 30.04.2026
(EU-ETS 2)
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