Allgemeine Geschäftsbedingungen der Emissionshandelsgesellschaft Michael Pohlmann GmbH & Co. KG

1.     Geltungsbereich
1.1.    

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der Emissionshandelsgesellschaft Michael Pohlmann GmbH & Co. KG (AN) und dem Auftraggeber (AG) für alle durch AN zu erbringenden Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem AG. 

1.2.

 

  Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedngungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2.   Angebot und Vertragsschluss
2.1   Angebote des AN gelten bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN als freibleibend gestellt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AN. 
3.     Preise und Fristen
3.1.     Honorarkonditionen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; es handelt sich um ein frei vereinbartes Honorar.
3.2.   Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmt der AN diese nach eigenem billigem Ermessen.
3.3.     Vorgesehene Liefer- und Leistungsfristen sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung verbindlich und beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum.
3.4.     Bei etwaiger Überschreitung vereinbarter Lieferfristen wird kein Schadensersatz geleistet, es sei denn, dass der Liefer- und Leistungsverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3.5.     Steht das Dokumentations-, Verifizierungs- oder Arbeitsmaterial entgegen den Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung, können durch diese Verzögerung entstandene Kosten dem AG in Rechnung gestellt werden.
3.6.     Für in Verlust geratenes Dokumentations-, Verifizierungs- oder Arbeitsmaterial haftet der AN, sofern sie diesen Verlust zu vertreten hat.
3.7.    

AN ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, deren Teilbeträge dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen entsprechen. Die Restzahlung ist bei Beendigung der Tätigkeit fällig und zahlbar.

4.   Mitwirkungspflichten des AG
4.1  

Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten. 

Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die zur Erstellung von fristgebundenen Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten und Überwachungsplänen unabdingbar sind.

4.2  
 

Der AG haftet gegenüber AN dafür, dass die von ihm im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen und Daten richtig und vollständig sind.

5.   Geheimhaltung
    Der AN ist verpflichtet, sämtliche Informationen bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des AG streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist AN berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben. 
6.     Regeln für den Handel mit Emissionsberechtigungen (Zertifikaten)
6.1.     Die für den AG handelnden Personen legitimieren sich durch Personalausweis und Vorlage eines Handelsregisterauszuges, sowie durch eine Bestätigung ihrer Bevollmächtigung.
6.2.     Registrierte Unternehmen und Personen können Kauf- oder Verkaufsaufträge abgeben. Diese sind verbindlich.
6.3.     Die Transaktionskosten sind Bestandteil des Kauf- oder Verkaufsauftrags.
6.4.     Verkaufs- und Kaufaufträge werden grundsätzlich von dem AN per Fax bestätigt und vom AG mit Firmenstempel und Unterschrift gegenbestätigt.
6.5.     Beim Verkauf werden die Emissionszertifikate vom AG auf das Konto des AN im Deutschen Emissionshandelsregister übertragen, damit der Verkaufsauftrag erfüllt werden kann.
6.6.     Beim Kauf wird die Kaufsumme vom AG auf das Konto des AN überwiesen, damit der Kaufauftrag erfüllt werden kann.
6.7.     Verkaufs- bzw. Kaufaufträge werden grundsätzlich befristet. Ist die Frist abgelaufen, verfällt der Auftrag.
6.8.     Der AN behält sich das Recht vor, Kauf- oder Verkaufsaufträge nicht durchzuführen und übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen eines Kaufs oder Verkaufs. In diesem Falle werden die Emissionszertifikate unverzüglich an den AG zurück übertragen, bzw. die Kaufsumme unverzüglich an den AG zurücküberwiesen. Ein Zinsanspruch entsteht daraus nicht.
6.9.     Verkaufs- bzw. Kaufaufträge können storniert werden, solange sie noch nicht ausgeführt sind.
6.10.     Ein Verkauf bzw. Kauf kommt zustande, wenn ein Geschäftspartner im Direktgeschäft (OTC) oder an der Börse gefunden ist und den Kauf bzw. Verkauf bestätigt.
6.11.     Der AG erhält den Kaufpreis für die verkauften Zertifikate innerhalb von 3 Arbeitstagen auf sein Konto überwiesen, nachdem er dem AN eine Rechnung über den Kaufpreis zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer gestellt hat.
6.12.     Der AG erhält die Zertifikate innerhalb von 3 Arbeitstagen auf sein Konto im Nationalen Emissionshandelsregister übertragen, sobald er die Rechnung des AN über den endgültigen Kaufpreis zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer reguliert hat.
6.13.    

Bei Verstößen gegen diese AGB können Kauf- oder Verkaufsaufträge jederzeit gelöscht werden.

 

7.     Haftung
7.1.    

Die Haftung wird, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ausgeschlossen.

 

8.     Zahlungsbedingungen
8.1.    

Auf sämtliche Rechnungen wird die jeweils geltende Mehrwertsteuer erhoben. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig.

 

9.     Beendigung des Vertragsverhältnisses
9.1.     Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es vereinbart worden ist. Im Übrigen kann nur aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
9.2.     Kündigt der AG aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, so kann der AN nur Vergütung für die bisher geleisteten Arbeiten verlangen.
9.3.     Kündigt der AN aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so gilt Ziffer 6.2. entsprechend.
9.4.     Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die er zu vertreten hat, so behält die Emissionshandelsgesellschaft Michael Pohlmann KG den Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung.
9.5.     Wird dem AN die ihm obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den er zu vertreten hat, so findet Ziffer 6.2 entsprechend Anwendung.
9.6.    

Tritt dagegen die Unmöglichkeit aufgrund eines Umstandes ein, den der AG zu vertreten hat, so behält auch in diesem Falle der AN den Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung.

 

10.     Schlussbestimmungen
10.1.     Insoweit innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen keine expliziten Regelungen getroffen wurden, finden die Vorschriften der zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag ihre analoge Anwendung.
10.2.    

Erfüllungsort für dei Erbringung der Dienstleistung und der Zahlungsverpflichtung ist der Geschäftssitz des AN. 

11.     Gerichtsstand und geltendes Recht
11.1.   Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts.
11.2.    

Der Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Köln.

     



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